Amalgamverbot

Seit dem 01.01.2025 gilt in der EU ein Verbot zur Nutzung von Amalgam als Dentalwerkstoff. Die alternativen und über die Krankenkassen kostenfrei angebotenen Füllmaterialien sind jedoch nur „ausreichend“ und schränken die Versorgungsmöglichkeiten zum Zahnerhalt massiv ein. Das  bedeutet, dass eine sinnvolle Versorgung oft nur durch zuzahlungspflichtige Füllmaterialien oder durch Kronen möglich ist.

 

 

Elektronische Patientenakte (ePA)

Seit dem 04.01.2025 steht fest, dass sich die Einführung der elektronischen Patientenakte aufgrund ungelöster Sicherheitsprobleme auf unbestimmte Zeit verschiebt. Der Chaos Computer Club hatte auf seinem Jahreskongress Ende Dezember 2024 gravierende Schwachstellen im System aufgezeigt, die auch nach Ansicht von Ärtzeverbänden sensible Gesundheitsdaten gefährden könnten. So konnte demonstriert werden, dass Zugriffstoken für ePAs auch ohne Gesundheitskarte erstellt werden könnten. Ein weiteres Problem bestehe darin, dass einmal eingerichtete Zugriffsberechtigungen möglicherweise nicht wirksam entzogen werden. Dadurch könnten ehemalige Berechtigte weiterhin auf sensible Daten zugreifen.

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre persönlichen Gesundheitsdaten einsehbar sind, müssen Sie der ePA aktiv widersprechen. Das ist bei Ihrer Krankenkasse online oder schriftlich möglich.